| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dozenten der one by one EDV-GmbH |
Präambel Der Dozent ist in sonstige innerbetriebliche Abläufe des Auftraggebers nicht eingebunden. Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der Dozent keine Weisungsbefugnis. Der Dozent ist freier Unternehmer und ist regelmäßig auch
für andere Unternehmen tätig. Maßgeblich für Termine, Anfangs- und Endzeiten sind die jeweils aktuellen Terminflyer bzw. die schriftlich erfolgte Auftragserteilung. Inhalte Seminardauer, Pausen, Auszeiten Tagesordnung Der Dozent kann in Absprache mit den Teilnehmern andere Pausenzeiten vereinbaren. Arbeitszeit und Pünktlichkeit Der Dozent hat so pünktlich zu erscheinen, dass ein ordnungsgemäßer Schulungsbeginn möglich ist. Ist beispielsweise vereinbart, dass der Dozent eigene Software für die Schulung zur Verfügung stellt, so muss eine Installation bis Schulungsbeginn erfolgt sein. Nach Ende jeder Schulung sind die genutzten Rechner und die enthaltenen
Datenstrukturen in den Zustand zurückzuversetzen, in dem sie übernommen
wurden, es sei denn, die Schulung wird an einem Folgetag fortgesetzt,
an dem die gemachten Veränderungen weiter genutzt werden sollen.
In jedem Falle sind alle Rechner herunterzufahren und alle genutzten technischen
Geräte auszuschalten. Die Tafeln sind zu säubern und für
ausreichend Frischluft ist zu sorgen. Die Frischluftzufuhr sollte durch
den Dozenten auch in den Pausen erfolgen. Diese Regelungen treten nicht in Kraft, wenn der Dozent aus Krankheitsgründen
oder durch höhere Gewalt verhindert wird. In diesem Fall hat er unaufgefordert
den Nachweis für seine Verhinderung schriftlich zu erbringen und
alles ihm mögliche zu tun, um den Auftraggeber davon in Kenntnis
zu setzen. Der Dozent erhält 10% des vereinbarten Honorars um sich an das Wettbewerbsverbot zu halten. Beispielrechnung: Bei einem vereinbarten Tageshonorar des Dozenten von 100,00 EUR sind bereits 10% (= 10,00 EUR) für das Wettbewerbsverbot enthalten. Diese 10% erhält der Dozent um sich an das bestehende Wettbewerbsverbot zu halten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift wird der Dozent
den entgangenen Umsatzverlust der Firma – es gilt das Preisgefüge
der Firma – in jedem nachgewiesenen Fall der Firma ersetzen. Unabhängig
vom Ausgleich entgangener Umsätze wird in jedem einzelnen Falle eine
Konventionalstrafe von EUR 10.000,00 zuzüglich MwSt. fällig. |
| Allgemeine Durchführungsregeln für Schulungen der one by one EDV-GmbH |
|
§ 1 Auftrag und Annahme
Im genannten Falle wird die Firma versuchen, die Schulung zu verschieben. Für diesen Ersatztermin hat der Dozent zur Verfügung zu stehen. Alternativ kann der Dozent einen Ersatzdozenten benennen, der über eine mindestens gleiche Qualifikation verfügt. Die Firma wird den Ersatzdozenten prüfen, sie ist allerdings nicht verpflichtet diesen Ersatzdozenten zu beschäftigen. Kann ein vorgeschlagener Ersatzdozent nicht beschäftigt werden, so sucht die Firma ebenfalls nach einer Alternative. Sollten alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein und die Schulung aus diesem Grunde ersatzlos ausfallen oder aber wegen Terminverschiebungen Preisnachlässe notwendig werden, so muss der Dozent entstehende Umsatzeinbußen der Firma erstatten.
Nach Schulungsende steht der Dozent der Firma auf Wunsch für eine maximal 15 minütige Nachbesprechung mit einem Mitarbeiter der Firma zur Verfügung. Teilnehmerlisten und von jedem Teilnehmer ausgefüllte Seminarbeurteilungen sind der Verwaltung der Firma auszuhändigen. Alle Teilnahmezertifikate sind zu unterschreiben.
Der Schulungsraum wird morgens mit abgeschalteter Computer-Hardware übernommen und ist nach jedem Schulungstag auch genau so zu hinterlassen. Die Patenttafeln dürfen nur mit speziellen Stiften der Firma beschriftet werden, um Beschädigungen der Tafeln auszuschließen. Am Ende des Schulungstages sind die Tafeln in den Ausgangszustand zu versetzen, es sei denn, am folgenden Tag werden die Beschriftungen weiter benötigt. Während der Pausen ist für eine Lüftung der Räume zu sorgen, sofern dieses die Wetterlage oder andere Faktoren zulassen. Die Schulungs- und Pausenzeiten sind gemäß Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Dozenten einzuhalten, es sei denn es wird aus betrieblichen Gründen etwas anderes vereinbart oder im Rahmen einer Firmenschulung vom Kunden etwas anderes gewünscht.
Eine entspannte Schulungssituation ist dabei stets sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, dass männliche Dozenten mit Anzug und Krawatte erscheinen. Es ist aber auf eine gepflegte Garderobe zu achten. Der Dozent repräsentiert jederzeit auch die Firma! Der Dozent soll so pünktlich erscheinen, dass er vor den Seminarteilnehmern anwesend ist. Der Dozent verlässt die Computerschule erst wenn der letzte Teilnehmer gegangen ist. Der Dozent darf keinem Kunden Zusagen oder Versprechungen machen, die kaufmännische Interessen der Firma tangieren können sowie keine Kundendaten an Dritte weitergeben. Eigene eMail-Adressen und Telefonnummern (oder die Dritter) sind dem Kunden nicht auszuhändigen. Es sind grundsätzlich die eMail-Adressen und Telefonnummern des Auftraggebers zu verwenden.
Ziel: kein Kreuz bei 4 und 5 von keinem Teilnehmer, der Durchschnitt aller angekreuzten Felder aller Seminarteilnehmer muss gut (1 Smiley) oder besser sein. In diesem Falle wurde eine Schulung erfolgreich durchgeführt, die Firma hat Ihre Leistung gegenüber dem Kunden erbracht und kann diese abrechnen. Somit hat auch der Dozent seine Leistung erbracht und einen Anspruch auf das festgelegte Honorar erworben. Bei einer schlechteren durchschnittlichen Beurteilung ist die Firma dem
Kunden zur Nachbesserung verpflichtet. Dieses geschieht im Regelfalle
in Form einer Nachschulung. Die Kosten hierfür werden mit dem Dozentenhonorar
für die nicht erfolgreiche Schulung verrechnet. Wird festgestellt,
dass eine Forderung der Firma gegen einen Kunden aus Gründen uneinbringlich
ist, die durch eine mangelhafte Leistung des Dozenten verursacht wurde,
so ist die Firma berechtigt, das Honorar ganz oder teilweise einzubehalten.
|